Was muss ich tun, wenn ich im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. (DTK) züchten möchte?

  • Als Züchter muss ich Vollmitglied sein.

  • Ich setze mich mit dem zuständigen Hauptzuchtwart meiner Gruppe in Verbindung und informiere mich über die Zuchtvoraussetzungen im Allgemeinen und über die Zuchtzulassung für meine Hündin. In diesem Zusammenhang setze ich mich eingehend mit den Regularien des DTK (z.B. Zucht- und Eintragungsbestimmungen - ZEB) auseinander. Ich bin mir der Verantwortung und der Aufgabe bewusst, die ich als Züchter übernehmen werde. Zucht bedarf Planung und ich erfülle die formellen und fachlichen Anforderungen bevor ich mir über einen Decktermin Gedanken mache.

  • Mittels Formblatt wird ein Zwingername über den Zuchtwart und den Landeszuchtwart beim DTK beantragt, es müssen 5 Namen zur Auswahl angegeben werden. Seit dem 1.1.2016 gilt im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) nur noch internationaler Zwingerschutz. Dies hat zur Folge, dass bei Neuzwingeranmeldungen beim DTK die Genehmigung durch die FCI erfolgen muss. Hier ist von einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten auszugehen.

  • Vor der Vergabe des Zwingernamens ist durch den Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissenstandes des Antragstellers durchzuführen. Der Zuchtwart nimmt die zukünftige Zuchtstätte ab und vergibt eine Zwingernummer.

  • Ist die sachliche und fachliche Prüfung durch den Zuchtwart/DTK erfolgt, wird der Zwingernamen im "Der Dachshund" veröffentlicht. Hier gilt eine Einspruchsfrist von 4 Wochen für andere Züchter.

  • Der Antrag wird an die FCI weitergeleitet. Erfolgt die Genehmigung, erhalte ich die Zwingerschutzkarte. Ab diesem Zeitpunkt verpflichte ich mich, die ZEB einzuhalten, Deckbescheinigungen fristgerecht an den Zuchtwart zusenden und alle Würfe dem zuständigen Zuchtwart zu melden. In dieser Meldung sind alle lebendgeborenen, alle totgeborenen und später verendeten Welpen einzubeziehen.

  • Meine Hündin/Rüde braucht Zuchtzulassung (siehe auch ZEB).
    • DTK oder FCI Ahnentafel

    • Mindestalter 15 Monate - Höchstalter der Hündin: Vollendung des 8. Lebensjahres

    • Formwertnote vergeben auf einer DTK-Zuchtschau ab vollendetem 9. Lebensmonat. Mindestens "sehr gut" in Verbindung mit bestandener BHP 1 (Begleithundeprüfung) oder Wassertest oder Schussfestigkeitsprüfung in Verbindung mit einer weiteren jagdlichen Prüfung. Formwertnote "gut" mit bestandener Spurlautprüfung und einem weiteren Leistungszeichen.

    • Identitätsnachweis: DNA-Profil/Abstammungsnachweis

    • Verwandtschaftsverhältnis der Zuchtpartner beachten: Paarungen von Verwandten 1. Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Teckeln mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Teckeln mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere bedürfen der vorherigen Genehmigung des Bundeszuchtwartes, die mit Auflagen erteilt werden kann

    • Paarungen "Tigerteckel" x "Tigerteckel" sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem "Tigerteckel" ist der Zuchtpartner auf das Vorhandensein des Merle-Gens zu testen.

    • Gestromte Teckel sind vor Zuchteinsatz auf das Vorhandensein des Merle-Gens zu testen.

    • Bei der Verpaarung zweier Rauhaarteckel muss einer der beiden Zuchtpartner OI (Osteogenesis imperfecta) frei getestet sein, oder aus der Verpaarung zweier frei getesteten Elternteile stammen.

    • Ab 1.7.2022 muss bei der Verpaarung zweier Rauhaarteckel ein Elternteil frei auf CRD-PRA getestet sein.

    • Bei der Verpaarung zweier Kurzhaarkleinteckel (Kaninchen/Zwerge) muss mindestens einer der beiden Zuchtpartner auf CDN/MY05A frei getestet sein.

    • Gültiger Impfschutz beider Zuchtpartner auf SHLP-T

    • Für ausländische Zuchttiere gelten weitere gesonderte Bestimmungen.

Hinweis: Neben den DNA-Pflichtuntersuchungen gibt es noch einige Gentests die von unserem Zuchtverband ausdrücklich empfohlen werden. Ebenso wäre es wichtig, den für die Zucht einzusetzenden Teckel in der "Teckeldatenbank" und "Biodatenbank" zu erfassen. Zur Unterstützung der Initiative Prävention "Rücken" (Verkalkung der Bandscheiben) gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Untersuchung, bei der drei Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Diese Untersuchung wird vom DTK bezuschusst, ebenso das Einlagern von EDTA-Blut in die Biodatenbank. Auch besteht die Möglichkeit einer Augenuntersuchung auf PRA (Progressive Retinaatrophie) und Katarakt bei einem für Augen spezialisierten Tierarzt (DOK - Dortmunder Kreis).

Detaillierte Infos zu den genannten Erkrankungen und Untersuchungen findest Du auf der Homepage des DTK unter "Zucht - Gesundheit - Gesundheitsmaßnahmen".

Bitte beachte auch die die ab dem 1.1.2022 in Kraft getretene Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung. Du findest diese sowie die Synopse der Änderungen in den Downloads.

Downloads

Tierschutz-Hundeverordnung TierSchHuV (PDF)
Synopse der Änderungen in der TierSchHuV (PDF)
Zucht- und Eintragungsbestimmungen ZEB (PDF)
DNA Test Matrix